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   BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09   

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BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2010,28043)
BPatG, Entscheidung vom 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2010,28043)
BPatG, Entscheidung vom 29. April 2010 - 25 W (pat) 16/09 (https://dejure.org/2010,28043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Chocomels/CHOCMEL (Wort-Bild-Marke)" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - zur rechtserhaltenden Auslandsbenutzung - abweichende Benutzungsform -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Chocomels/CHOCMEL (Wort-Bild-Marke)" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - zur rechtserhaltenden Auslandsbenutzung - abweichende Benutzungsform -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Chocomels/CHOCMEL (Wort-Bild-Marke)" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - zur rechtserhaltenden Auslandsbenutzung - abweichende Benutzungsform -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Auf Seiten der Widerspruchsmarke ist dabei allein der Wortbestandteil " CHOCMEL " zu berücksichtigen, und zwar nicht nur in klanglicher Hinsicht - insoweit gilt der Erfahrungssatz, dass der Verkehr dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung zumisst (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 332) -, sondern auch beim schriftbildlichen Vergleich beider Marken, da es sich bei dem Bildelement in Form einer viereckigen Umrahmung mit Hintergrundgrau um eine nicht ins Gewicht fallende graphische Ausgestaltung bzw. Verzierung handelt (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND ; GRUR 2008, 254, 257 - THE HOME STORE ; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 336).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Auf Seiten der Widerspruchsmarke ist dabei allein der Wortbestandteil " CHOCMEL " zu berücksichtigen, und zwar nicht nur in klanglicher Hinsicht - insoweit gilt der Erfahrungssatz, dass der Verkehr dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung zumisst (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 332) -, sondern auch beim schriftbildlichen Vergleich beider Marken, da es sich bei dem Bildelement in Form einer viereckigen Umrahmung mit Hintergrundgrau um eine nicht ins Gewicht fallende graphische Ausgestaltung bzw. Verzierung handelt (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 506, 509 - ATTACHÉ/TISSERAND ; GRUR 2008, 254, 257 - THE HOME STORE ; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rdnr. 336).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Auch wenn diese Übereinstimmung am Wortanfang wegen ihres beschreibenden Charakters allein noch nicht kollisionsbegründend wirken kann, ist zu berücksichtigen, dass auch kennzeichnungsschwache Elemente den jeweiligen maßgeblichen Gesamteindruck der Markenwörter durchaus mitbestimmen und im Zusammenhang mit weiteren Ähnlichkeiten beider Marken für die Bejahung der Verwechslungsgefahr Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393 [Tz. 21] -HEITEC).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393 [Tz. 21] -HEITEC).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Insoweit ist noch zu beachten, dass bei einem Vergleich beider Marken eine Verwechslungsgefahr noch dadurch gefördert wird, dass der Verkehr die Marken in aller Regel nicht zeitgleich oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge wahrnimmt und seine Auffassung daher erfahrungsgemäß von einem eher undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (vgl. EuGH, MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO ; GRUR 1998, 387, 389 f. - Sabèl/Puma).
  • BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 100/05
    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    In ihrem danach für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein maßgeblichen Wortbestandteil verfügt die Widerspruchsmarke zwar mit "CHOC-" über einen kennzeichnungsschwachen Wortanfang, da der Verkehr darin einen Hinweis auf "Schokolade" und damit die Beschaffenheit der Waren erkennen wird (vgl. dazu PAVIS PROMA BPatG 32 W (pat) 100/05 v. 13. Dezember 2006 - Chocino / Chococino ); jedoch wird der insoweit maßgebliche inländische Verkehr - anders als möglicherweise ein französischsprachiger Verkehr - den Bedeutungsanklang von "MEL" in Richtung "miel" bzw. "Honig" regelmäßig nicht erfassen.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO ; GRUR 1998, 387, 389 f. - Sabèl/Puma).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus BPatG, 29.04.2010 - 25 W (pat) 16/09
    Sie ist auf sämtlichen vorgelegten, den Zeitraum von 1998 bis 2007 abdeckenden Produktverpackungen von Schokoladentafeln bzw. " Carrées " neben den darüber bzw. seitlich getrennt angeordneten sowie optisch nach Größe und Schriftzuggestaltung abgesetzten Dach- bzw. Firmenzeichen " Cailler " bzw. " Cailler " und "Nestlé" so deutlich herausgestellt, dass sie vom Verkehr ebenso wie die jeweiligen Firmen- bzw. Dachmarken als selbständiger betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden kann (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 592, 593 - bodo Blue Night).
  • BPatG, 20.08.2020 - 30 W (pat) 550/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Damia/DAMLA (Wort-Bildmarke, IR-Marke)/MAMIA

    Weiterhin sind "Bonbons" auch zu "Schokoriegel, Schokoladenprodukte" und "Milchkakao, Milchschokolade (Getränk); Schokoladengetränke; Karamellgetränke" ähnlich (vgl. Richter/Stoppel aaO S. 47; BPatG 25 W (pat) 16/09 - Chocomels/Chocmel).
  • BPatG, 15.08.2023 - 30 W (pat) 501/21
    Bei der Ermittlung des klanglichen Gesamteindrucks mehrgliedriger Marken mit Wort-/Bildbestandteilen ist im Regelfall - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Verkehr dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 9 Rn. 459; BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; BPatG 25 W (pat) 16/09 - Chocomels).
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 524/21
    Allerdings wird auch bei der Ermittlung des bildlichen Gesamteindrucks mehrgliedriger Marken mit Wort-/Bildbestandteilen davon ausgegangen, dass der Verkehr dem Wort als einfachster Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung zumisst, wenn es sich bei dem Bildbestandteil um eine völlig bedeutungslose Zutat, z.B. um eine bloße Verzierung handelt (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - /URLAUB DIREKT; BPatG 25 W (pat) 16/09 - Chocomels/ ).
  • BPatG, 11.05.2023 - 30 W (pat) 501/21
    Bei der Ermittlung des klanglichen Gesamteindrucks mehrgliedriger Marken mit Wort-/Bildbestandteilen ist im Regelfall - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Verkehr dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 9 Rn. 459; BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; BPatG 25 W (pat) 16/09 - Chocomels).
  • BPatG, 20.10.2022 - 30 W (pat) 542/21
    Vielmehr bestimmt eine das Markenwort in seiner Gesamtheit erfassende graphische/farbliche Gestaltung anders als z. B. eine bloße Hintergrundge-staltung/Unterlegung eines Markenworts (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 16/09 v. 29. April 2010 - Chocmel/chocomel) den bildlichen Gesamteindruck der angegriffenen Marke unmittelbar mit.
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 508/21
    Bei der Ermittlung des klanglichen Gesamteindrucks mehrgliedriger Marken mit Wort-/Bildbestandteilen ist im Regelfall - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Verkehr dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die prägende Bedeutung zumisst (Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 9 Rn. 459; BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; BPatG 25 W (pat) 16/09 - Chocomels).
  • BPatG, 20.10.2022 - 30 W (pat) 556/21

    Markenbeschwerdesache - "öFIX" (Wort-/Bildmarke) / "Sofix" (Wortmarke) -

    Vielmehr bestimmt eine das Markenwort in seiner Gesamtheit erfassende graphische/farbliche Gestaltung anders als z. B. eine bloße Hintergrundge-staltung/Unterlegung eines Markenworts (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 16/09 v. 29. April 2010 - Chocmel/chocomel) den bildlichen Gesamteindruck der angegriffenen Marke unmittelbar mit.
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